Entbürokratisierungsantrag abgelehnt:
Die seit 1. Jänner 2008 geltende Anmeldung vor Arbeitsantritt, die der Bekämpfung von Schwarzarbeit dienen und Sozialbetrug verhindern sollte, stellt lediglich einen reinen Mehraufwand an Bürokratismus für die Unternehmen dar. Wenn die Unternehmen ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, haben diese mit hohen Strafen und Beitragszuschlägen zu rechnen. Wird die Arbeit vom angemeldeten Dienstnehmer nicht begonnen, auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt, war die Meldung ein überflüssiger und volkswirtschaftlich teurer Formalakt, dem Genüge getan werden musste. Aus diesem Grund ist die Intention des Gesetzgebers fehlgeschlagen und belastet mit der Masse jene Unternehmen, die ihren Verpflichtungen bisher ordnungsgemäß nachgekommen sind. weiterlesen