Bei der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) gilt bei Erlassung eines Bescheides betreffend die Veränderung des Dienstgeberzugschlags (=KU 2) die Vorstellungsfrist von zwei Wochen. Nachdem diese Frist, grundsätzlich ganz gleich für welche Rechtscausa auch immer, unverhältnismäßig kurz ist, ist eine Verlängerung auf 4 Wochen ab Kenntnisnahme erforderliche, weil eine nur 14 tägige Frist das Rechtsschutzinteresse der Bevölkerung untergräbt
Die unterfertigten Delegierten stellen daher folgenden Antrag:
Die Wirtschaftskammer Salzburg fordert im Wege der Wirtschaftskammer Österreich die Bundesregierung dazu auf im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz die Vorstellungsfrist von bisher zwei Wochen ab Erlassung des Mandatsbescheides auf vier Wochen zu erweitern.
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